Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den OncoBox-Führerschein (05.12.2025)
1. Bestimmungen Qualifizierungen/Qualifizierungsprüfungen
Dieses Dokument enthält Bestimmungen zum OncoBox-Führerschein. Der OncoBox-Führerschein besteht aus einem dreiteiligen Qualifizierungs-System, unterteilt in Aneignung von Vorkenntnissen (Selbststudium), Lehrgang (Vermittlung von Inhalten) und Prüfung (Nachweis von Kenntnissen/Fähigkeiten).
Das Qualifizierungssystem zum OncoBox-Führerschein ist unter https://fuehrerschein.oncobox.de beschrieben und öffentlich zugänglich. Für angemeldete Teilnehmer des OncoBox-Führerscheins ist ein passwortgeschützter Bereich eingerichtet. Ausführungsdetails sind auf der Web-Seite beschrieben und sind somit Teil dieser Bestimmungen.
2. Änderungen der Bestimmungen
Die hier vorliegenden Bestimmungen werden regelmäßig auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst. Änderungen können insbesondere erforderlich werden, wenn externe Vorgaben oder Empfehlungen dies verlangen. Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Lehrgangs- oder Prüfungsteilnahme gültige Fassung, wie sie auf der genannten Website veröffentlicht ist.
3. Gremien – Prüfungskommission
Die Prüfungskommission definiert die Rahmenbedingungen für den OncoBox-Führerschein, differenziert nach Qualifizierung und Prüfung. Hierunter fallen u.a. die Definition der Themen/Inhalte, das Prozedere für die Durchführung inkl. der dafür erforderlichen Bestimmungen, Definition Anforderungen an qualifizierende Stellen/Personen. Die Prüfungskommission benennt Stellen/Personen, die befugt sind, Qualifizierungen im Vorfeld des OncoBox-Führerscheines anzubieten und durchzuführen.
4. Gebühren, Zahlungsbedingungen und Stornierungen
Die für Lehrgang und Prüfung geltenden Gebühren sind in der jeweiligen Anmeldung ausgewiesen und richten sich nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührenordnung. Die Teilnahmegebühren sind vor Beginn des Lehrgangs bzw. der Prüfung vollständig zu entrichten. Ohne fristgerechte Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Bei einer schriftlichen Stornierung gelten folgende Regelungen:
- bis 6 Wochen vor Lehrgangs- bzw. Prüfungstermin: Rückerstattung von 50 % der Teilnahmegebühr,
- < 6 Wochen vor Lehrgangstermin oder bei Nichterscheinen: keine Erstattung, unabhängig vom Grund der Absage.
Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Termin besteht nicht. Bereits gezahlte Gebühren können nicht auf zukünftige Lehrgänge oder Prüfungen angerechnet werden.
5. Technische Anforderungen an die Teilnahme
Jeder Teilnehmer benötigt für die Teilnahme einen eigenen, funktionsfähigen Laptop mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 12 Zoll (ca. 30 cm). Das Gerät muss mit einem Windows-Betriebssystem sowie Microsoft EXCEL in einer aktuellen, unterstützten Version ausgestattet sein. Die OncoBox 2.0 muss vor Beginn des Lehrgangs in aktueller Version installiert und einsatzbereit sein.
Die rechtzeitige Installation, Lizenzierung und Funktionsfähigkeit der erforderlichen Software sowie die Kompatibilität des Laptops mit den Lehrgangsinhalten liegen in der Verantwortung des Teilnehmers. Veraltete oder nicht kompatible Versionen können zum Ausschluss von der Teilnahme am Lehrgang führen.
Auf Anfrage bzw. bei expliziter Bestellung wird vom Veranstalter ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Für die Bereitstellung wird eine Gebühr gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.
6. Ablauf/Verlängerung Urkunden
- Urkunde „OncoBox-Führerschein“ hat eine Gültigkeit von 5 Jahren ausgehend von dem auf der Urkunde ausgehenden „Prüfungsdatum“. Für die Verlängerung der Urkunde sind aktuelle Kenntnisse in der Bedienung/Nutzung der OncoBox nachzuweisen.
- Die Urkunde wird ausgehend von dem Datum, an dem die Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt sind, mit einer erneuten Gültigkeitsdauer von 5 Jahren neu ausgestellt (keine Verlängerung der Urkunde).
- Das Verfahren zur Verlängerung der Urkunden ist in seiner aktuellen Form öffentlich bekanntgegeben und kann sich hinsichtlich Form, Umgang und Gebühren den Gegebenheiten anpassen.
- Nach Ablauf der 5 Jahre verliert die Urkunde ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung danach ist nicht mehr möglich. Für die Wiedererlangung der Urkunde ist das Verfahren der Erstausstellung vollständig zu durchlaufen.
7. Teilnahmeempfehlungen/Zulassung zur Qualifizierungsprüfung
Für die Teilnahme am Lehrgang und an der Prüfung zum OncoBox-Führerschein bestehen keine verbindlichen Zulassungsvoraussetzungen. Um die Qualifizierungsprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich zu bestehen, werden jedoch bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten empfohlen. Dazu zählen insbesondere:
- gute Deutschkenntnisse (mündlich und schriftlich),
- grundlegende fachliche Vorkenntnisse im Themenbereich.
Die Verantwortung für die Aneignung dieser Vorkenntnisse liegt beim Teilnehmer. Zur Unterstützung stellt ClarData entsprechende Lernmittel zur Verfügung. Darüber hinaus bietet ClarData ein Qualifizierungskonzept an, das sowohl die Vermittlung von Vorkenntnissen als auch die spezifischen Inhalte des OncoBox-Lehrgangs umfasst.
Sofern die erforderlichen Kenntnisse außerhalb dieses Konzepts – beispielsweise durch klinikinterne Schulungen oder andere qualifizierende Einrichtungen – erworben wurden, ist eine Teilnahme an der Qualifizierungsprüfung grundsätzlich möglich. In diesen Fällen kann die Zulassung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erfolgen. Um dies zu vermeiden, wird empfohlen, eine Abstimmung mit dem Veranstalter im Vorfeld vorzunehmen.
8. Teilnahme an der Prüfung
Der Teilnehmer hat bei der Prüfung ein offizielles Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Arztausweis, Führerschein, …) bei sich zu führen, das eindeutig seine persönlichen Anmeldedaten bestätigt.
Sofern für die Prüfung bestimmte Hilfsmittel zugelassen sind, dann sind diese eindeutig auf den Prüfungsunterlagen als solche ausgewiesen. Werden unerlaubte Hilfsmittel während der Prüfung genutzt, führt dies in der Regel zum Ausschluss an der Prüfung. Die Prüfung gilt damit als nicht bestanden. Inwieweit und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine erneute Teilnahme an der Prüfung möglich ist, hat die Prüfungskommission zu entscheiden.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die auf den Prüfungsunterlagen für das Bestehen angegebene Anzahl an Punkten erreicht wird.
9. Nicht-Bestehen der Prüfung
Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen, haben einmalig die Möglichkeit, die Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Teilnahme ohne weitere Auflagen zu wiederholen. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist für eine erneute Prüfungszulassung die vollständige Teilnahme an einem offiziell gelisteten Qualifizierungslehrgang erforderlich. Die darauffolgende Prüfung muss bestanden werden; eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen.
Im Falle eines Nicht-Bestehens kann eine Einsicht in die Prüfungsunterlagen beantragt werden. Die Einsichtnahme ist ausschließlich persönlich in der Geschäftsstelle des Veranstalters möglich. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Prüfungsgebühren erhoben. Die Einsichtnahme ist nur innerhalb von 12 Monaten nach der Prüfungsteilnahme möglich.
10. Nutzung Urkunde/Prüfungsergebnis
Die Urkunde zum OncoBox-Führerschein bestätigt, dass die Qualifizierungsprüfung erfolgreich bestanden wurde. Sie enthält keine Angaben über den Grad des Bestehens.
Der Urkundenaussteller behält sich vor, bei besonders guten Prüfungsergebnissen eine besondere persönliche Anerkennung auszusprechen. Diese Anerkennung ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und darf nicht für Werbe- oder Außendarstellungszwecke genutzt werden.
11. Urheberrecht/Nutzung der Unterlagen
Alle im Rahmen des Lehrgangs und der Qualifizierungsprüfung bereitgestellten Unterlagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Präsentationen, Skripte, Übungsaufgaben, Online-Materialien und Prüfungsfragen) sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte liegen beim Veranstalter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Die Teilnehmer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den eigenen Lern- und Prüfungszweck.
Jede Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der Unterlagen – ganz oder teilweise – ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen und zum Ausschluss vom Lehrgang oder von künftigen Lehrgängen führen.
12. Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
Die im Rahmen der Qualifizierungsprüfung entstehenden Prüfungsunterlagen werden ausschließlich zum Zweck der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Prüfungsergebnisse aufbewahrt.
- Bei bestandener Prüfung werden die Unterlagen für die Dauer von 12 Monaten nach Ausstellung der Urkunde aufbewahrt und anschließend datenschutzgerecht gelöscht.
- Bei nicht bestandener Prüfung erfolgt die Aufbewahrung für die Dauer von 24 Monaten nach Mitteilung des Ergebnisses.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Einsicht in die Prüfungsunterlagen nicht mehr möglich. Unabhängig davon wird das Prüfungsergebnis (Name, Datum, Ergebnis) in einer gesonderten Ergebnisliste zur Nachweisführung dokumentiert.
13. Kombinationslehrgang OncoBox-Führerschein / Audit Vor-/Nachbereitung
Über das Portal https://fuehrerschein.oncobox.de kann zusätzlich der Kombinationslehrgang „OncoBox-Führerschein“ und „Audit Vor-/Nachbereitung“ gebucht werden. Die Buchung und Bezahlung erfolgen zentral über dieses Portal. Vertragspartner für den Teil „OncoBox-Führerschein“ ist die ClarData GmbH, Gartenstr. 24, 89231 Neu-Ulm. Vertragspartner für den Teil „Audit Vor-/Nachbereitung“ ist die OnkoZert GmbH, Gartenstr. 24, 89231 Neu-Ulm.
Für die beiden unterschiedlichen Lehrgangsteile gelten die AGBs des jeweiligen Veranstalters in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Mit der Buchung des Kombinationslehrgangs erkennt der Teilnehmer beide AGBs an.
ClarData übernimmt hierbei ausschließlich die technische Abwicklung der Buchung und Zahlung. Für die Durchführung, inhaltliche Gestaltung und Zertifizierung des Lehrgangsteils „Audit Vor-/Nachbereitung“ ist allein OnkoZert verantwortlich.
14. Verhalten während des Lehrgangs
Von allen Teilnehmern wird ein respektvolles und konstruktives Verhalten erwartet. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang oder an der Prüfung auszuschließen, wenn durch ihr Verhalten der ordnungsgemäße Ablauf gestört oder die Zielsetzung des Lehrgangs beeinträchtigt wird. Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn
- während des Lehrgangs unerlaubte Vertriebs- oder Werbetätigkeiten betrieben werden,
- das Lehrgangsprodukt oder die zugrunde liegende Methodik in einer Weise in Frage gestellt oder abgelehnt wird, die eine zielführende Teilnahme unmöglich macht,
- andere Teilnehmer oder Dozenten durch respektloses oder unangemessenes Verhalten beeinträchtigt werden.
Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
15. Beschwerden/Streitfälle
Beschwerden im Zusammenhang mit der Qualifizierung oder der Qualifizierungsprüfung sind schriftlich an die Prüfungskommission zu richten. Der Eingang der Beschwerde wird innerhalb von einer Woche bestätigt. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb dieser Frist, obliegt es der beschwerdeführenden Person, bei der Prüfungskommission nachzufragen.
Die Prüfungskommission prüft die Beschwerde und teilt innerhalb von vier Wochen nach Eingang eine schriftliche Stellungnahme mit. Kann im Rahmen der Prüfungskommission keine Einigung erzielt werden, wird die Beschwerde an die Prüfungskommission weitergeleitet, die eine endgültige Entscheidung trifft.
16. Foto- und Filmaufnahmen
Im Rahmen von Lehrgängen und Prüfungen können Foto- und/oder Filmaufnahmen erstellt werden. Diese Aufnahmen können zur internen Dokumentation sowie zur Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf der Website des Veranstalters, in sozialen Medien, in Print- und Online-Publikationen) genutzt werden. Mit der Teilnahme am Lehrgang bzw. an der Prüfung erklärt sich der Teilnehmer mit der Erstellung und Nutzung dieser Aufnahmen einverstanden. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs werden die betreffenden Aufnahmen zukünftig nicht mehr verwendet.
17. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer. Veranstalter und Prüfer haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Qualifizierung oder der Qualifizierungsprüfung entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen. Für leichte Fahrlässigkeit wird eine Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Teilnahme an Lehrgängen oder Prüfungen sowie für die Anerkennung oder Verwendung der ausgestellten Urkunden durch Dritte.
18. Verbindlichkeit der Bestimmungen
Die in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen sind für alle Teilnehmer verbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine Empfehlung ausgesprochen wird. Mit der Anmeldung zum Lehrgang bzw. zur Qualifizierungsprüfung erkennen die Teilnehmer diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
19. Rechtsweg/Gerichtsstand
Der Rechtsweg in Bezug auf die Bewertung von Prüfungsleistungen ist ausgeschlossen. Für alle übrigen Streitigkeiten aus der Teilnahme am Lehrgang oder an der Qualifizierungsprüfung gilt der Gerichtsstand des Veranstalters.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Kontakt
ClarData GmbH
Gartenstrasse 24
89231 Neu-Ulm
+49 (0)7 31 / 70 51 16 – 22
fuehrerschein@oncobox.de
www.clardata.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lehrgang Audit Vor-/ Nachbereitung (02.12.2025)
1. Allgemeines
Dieses Dokument enthält Bestimmungen zum Lehrgang Audit Vor-/ Nachbereitung. Veranstalter des Lehrgangs ist die OnkoZert GmbH (im folgenden OnkoZert oder Veranstalter genannt). Der Lehrgang Audit Vor-/ Nachbereitung ist, sofern nicht anders ausgeschrieben, eine Präsenzveranstaltung in den Räumlichkeiten von OnkoZert in Neu-Ulm. Die Lehrgangsdauer und -zeiten werden in der jeweiligen Ausschreibung definiert.
2. Änderungen der Bestimmungen
Die hier vorliegenden Bestimmungen werden regelmäßig auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst. Änderungen können insbesondere erforderlich werden, wenn externe Vorgaben oder Empfehlungen dies verlangen. Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Lehrgangs gültige Fassung.
3. Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Personen, die im Rahmen der jährlichen DKG-Zertifizierungsaudits als zentrale Ansprechpartner (z.B. Zentrumskoordinatoren, Mitarbeiter des Qualitätsmanagements, …) fungieren und Verantwortung für die Erstellung der Auditunterlagen tragen. Da überwiegend Grundkenntnisse vermittelt werden, ist der Lehrgang vorrangig geeignet für Personen, die eine entsprechende Aufgabe erst kurzfristig, ohne intensive Einarbeitung und/oder ohne entsprechende Kompetenzvermittlung im eigenen Klinikum übernommen haben.
4. Vorkenntnisse zum Lehrgang
Der Lehrgang setzt keine praktischen Erfahrungen, jedoch Grundkenntnisse der Anforderungen und Begrifflichkeiten des Erhebungsbogens und Datenblatts sowie des DKG-Zertifizierungssystems im Allgemeinen voraus. Inwieweit diese Grundkenntnisse bereits im ausreichenden Maße bestehen, kann jeder Interessierte über die „Selbsteinschätzung Grundkenntnisse DKG-Zertifizierungssystem“ eigenständig ermitteln. Falls das Ergebnis der „Selbsteinschätzung“ keine Empfehlung zur Teilnahme an dem Lehrgang ergibt, empfehlen wir mit OnkoZert persönlich vor einer Anmeldung Kontakt aufzunehmen, um den Teilnahmenutzen abzuwägen und um ggf. konkrete Anregungen für die persönliche Lehrgangsvorbereitung zu geben.
5. Gebühren, Zahlungsbedingungen und Stornierungen
Die für den Lehrgang geltenden Gebühren sind in der jeweiligen Anmeldung ausgewiesen und richten sich nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührenordnung. Die Teilnahmegebühren sind vor Beginn des Lehrgangs vollständig zu entrichten. Ohne fristgerechte Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Bei einer schriftlichen Stornierung gelten folgende Regelungen:
- bis 6 Wochen vor Lehrgangstermin: Rückerstattung von 50 % der Teilnahmegebühr
- < 6 Wochen vor Lehrgangstermin oder bei Nichterscheinen: keine Erstattung, unabhängig vom Grund der Absage.
Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Termin besteht nicht. Bereits gezahlte Gebühren können nicht auf zukünftige Lehrgänge angerechnet werden.
6. Zulassung zum Lehrgang
Die Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen begrenzt und richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten (aktuell 35 Plätze). Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die max. Teilnehmerzahl, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung über die Teilnahmeberechtigung bzw. das Losverfahren. Pro Zentrum sind max. 2 bzw. pro Klinikum max. 6 Anmeldungen möglich.
7. Urheberrecht/Nutzung der Unterlagen
Alle im Rahmen des Lehrgangs bereitgestellten Unterlagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Präsentationen, Skripte, Übungsaufgaben und ggf. Online-Materialien) sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte liegen beim Veranstalter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Die Teilnehmer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den eigenen Gebrauch.
Jede Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der Unterlagen – ganz oder teilweise – ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Zuwiderhandlungen könnenSchadensersatzansprüche nach sich ziehen und zum Ausschluss vom Lehrgang oder von künftigen Lehrgängen führen.
8. Verhalten während des Lehrgangs
Von allen Teilnehmern wird ein respektvolles und konstruktives Verhalten erwartet. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen, wenn durch ihr Verhalten der ordnungsgemäße Ablauf gestört oder die Zielsetzung des Lehrgangs beeinträchtigt wird. Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn während des Lehrgangs unerlaubte Vertriebs- oder Werbetätigkeiten betrieben werden, das Lehrgangsprodukt oder die zugrunde liegende Methodik in einer Weise in Frage gestellt oder abgelehnt wird, die eine zielführende Teilnahme unmöglich macht, andere Teilnehmer oder Dozenten durch respektloses oder unangemessenes Verhalten beeinträchtigt werden.
Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
9. Beschwerden/Streitfälle
Beschwerden im Zusammenhang mit dem Lehrgang sind schriftlich an den Veranstalter zu richten. Der Eingang der Beschwerde wird innerhalb von einer Woche bestätigt. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb dieser Frist, obliegt es der beschwerdeführenden Person, bei dem Veranstalter nachzufragen.
Der Veranstalter prüft die Beschwerde und teilt innerhalb von vier Wochen nach Eingang eine schriftliche Stellungnahme mit.
10. Foto- und Filmaufnahmen
Im Rahmen des Lehrgangs können Foto- und/oder Filmaufnahmen erstellt werden. Diese Aufnahmen können zur internen Dokumentation sowie zur Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf der Website des Veranstalters, in sozialen Medien, in Print- und Online-Publikationen) genutzt werden. Mit der Teilnahme am Lehrgang bzw. an der Prüfung erklärt sich der Teilnehmer mit der Erstellung und Nutzung dieser Aufnahmen einverstanden. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs werden die betreffenden Aufnahmen zukünftig nicht mehr verwendet.
11. Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Lehrgang erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Lehrgang entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen. Für leichte Fahrlässigkeit wird eine Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
12. Verbindlichkeit der Bestimmungen
Die in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen sind für alle Teilnehmer verbindlich. Mit der Anmeldung zum Lehrgang erkennen die Teilnehmer diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
13. Rechtsweg/Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus der Anmeldung oder der Teilnahme am Lehrgang gilt der Gerichtsstand des Veranstalters.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Kontakt
OnkoZert GmbH
Gartenstrasse 24
89231 Neu-Ulm
+49 (0)7 31 / 70 51 16 – 0
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